Was ist eine Auflage im Testament?
Eine Auflage verpflichtet einen Erben oder Vermächtnisnehmer zu einem Tun oder Unterlassen. Das heißt, jemand wird vom Erblasser am Nachlass beteiligt, gleichzeitig muss er aber etwas Bestimmtes erfüllen.
Dabei ist dem Inhalt der Auflage fast keine Grenze gesetzt. So kann der Erblasser zum Beispiel anordnen, dass seine Haustiere keinesfalls ins Tierheim dürfen oder mit ererbten Vermögen ein Briefmarkensammelverein gegründet werden muss. Eine Auflage kann entweder in einem Testament oder einem Erbvertrag angeordnet werden. Wichtig ist, dass die Auflage nicht sittenwidrig ist.
Mögliche Arten von Auflagen
- Sorge um bestimmte Personen
- Sorge um Haustiere
- Grabpflege
- Gebäudepflege
- Geldzahlungen an bestimmte Person oder Einrichtung
- Verschiedene Verfügungsverbote (zum Beispiel Veräußerungsverbot für Haus oder Wohnung; Verbot, Haushaltsangestellte zu kündigen; etc.)
Einschränkungen für Begünstigte
Wird in einer Auflage angeordnet, dass eine Person begünstigt werden soll, hat diese nicht automatisch ein Recht darauf, die Begünstigung auch tatsächlich zu bekommen. Die begünstigte Person kann die Erfüllung der Auflage nicht einklagen.
Beispiel:
Ein Sohn erbt das Unternehmen seines Vaters mit der Auflage, einen bestimmten Mitarbeiter nicht kündigen zu dürfen. Dieser Mitarbeiter hat keinen Rechtsanspruch darauf, im Unternehmen zu bleiben. Erfüllt also der Sohn die Auflage nicht, so kann der Mitarbeiter nichts dagegen machen.
Unterschied zwischen Auflage und Vermächtnis
Auflage
- Eine Auflage begünstigt den mit der Auflage Beschwerten nicht zwingend.
- Eine Auflage ist traditionellerweise eine Anordnung, eine gewisse Aufgabe zu erfüllen oder ein Verfügungsverbot.
- Die Erben oder Miterben können verlangen, dass der mit der Auflage beschwerte, die Leistung erfüllt (z.B. dass er ein Verfügungsverbot beachtet).
- Ist jemand durch eine Auflage begünstigt, hat er keinen Rechtsanspruch auf diese Begünstigung. Er kann sie auch nicht einklagen.
Vermächtnis
- Ein Vermächtnis begünstigt den Vermächtnisnehmer.
- Ein Vermächtnis ist ein bestimmter Vermögensgegenstand aus dem Nachlass oder ein Rechtsanspruch auf einen Nachlassteil.
- Der Vermächtnisnehmer hat ein Recht, das Vermächtnis einzufordern, notfalls auch einzuklagen.
Wer kontrolliert die Erfüllung?
Ob die Auflage auch wirklich erfüllt wird, ist eine Tatsache, die schwer kontrollierbar ist und demnach für Probleme sorgt. Der Erblasser möchte, dass sein letzter Wille erfüllt wird. Doch geben die Miterben oder andere nicht darauf Acht, ist eine Missachtung der Auflage leicht möglich.
Bemerken andere Verwandte oder Miterben, dass eine Auflage missachtet wird, können sie die Erfüllung der Auflage verlangen und notfalls auch einklagen.
Zur Sicherheit kann der Erblasser auch einen Testamentsvollstrecker beauftragen. Dieser sorgt dafür, dass der Wille des Testators auch wirklich durchgeführt wird. Auch dem Testamentsvollstrecker selbst können verschiedene Auflagen aufgelegt werden.
Auflage durchsetzen
Das Gesetz nennt Personen, die die Auflagenerfüllung verlangen können. Weigert sich die zur Erfüllung verpflichtete Person, kann man gegen sie eine Klage bei Gericht einreichen. Folgende Personen können das tun:
- ein Erbe, wenn die Auflage einen Vermächtnisnehmer beschwert,
- ein Miterbe, wenn ein Miterbe oder Vermächtnisnehmer beschwert ist,
- der Wegfallbegünstigte,
- vom Erblasser ausdrücklich genannte Vollziehungsberechtigte,
- der Testamentsvollstrecker (Interne Verlinkung auf Testamentsvollstrecker),
- eine bestimmte Behörde, sofern die Erfüllung von öffentlichem Interesse ist.
Vermächtnis mit Auflage verbinden
Ist eine Person mit einer Auflage beschwert, kann man ihr zusätzlich Druck machen, die Auflage zu erfüllen. Der Erblasser kann einer Person ein Vermächtnis aussetzen und anordnen, dass sie zuerst die Auflage erfüllen muss. Nur wenn sie die Auflage erfüllt (zum Beispiel innerhalb einer bestimmten Zeit), bekommt sie das Vermächtnis.
Muster für Auflagen
Zum besseren Verständnis, wie eine Auflage ungefähr formuliert sein kann, finden Sie nachstehend mögliche Musterformulierungen als Beispiel.
Beispiel:
„Hiermit setze ich, Bernhard Seemann, geboren am 1. Mai 1980 in Fulda, meine Tochter, Helena Seemann, geboren am 23. Februar 2005 in Dresden, als Alleinerbin meines gesamten Vermögens ein. Ich ordne ihr an, folgende Auflagen zu erfüllen: Den Verkaufsleiter meines Handelsunternehmens, das sich im Nachlass befindet, Herrn Rudolf Hamm, darf sie nicht kündigen. Sie muss sich um die Pflege meines Grabes bis zu ihrem Tod kümmern. Für die Grabpflege sind maximal 5.000 Euro aus dem Nachlass zu verwenden. Meinen Schäferhund Wuff muss sie bis zu seinem Tod behalten und gut pflegen.“
Beispiel:
„Mein Bruder, Markus Schneider, geboren am 11. November in Potsdam, erhält im Wege eines Vermächtnisses mein Gartenhäuschen in Cottbus, Klosterstraße 90. Er darf das Gartenhäuschen nicht verkaufen bis 20 Jahre nach meinem Tod vergangen sind.“
Sittenwidrige Auflagen im Testament
Soviel Freiheit es beim Formulieren einer Auflage auch gibt. Das Gesetz kennt eine Grenze, an der Auflagen sittenwidrig werden. Eine sittenwidrige Auflage ist unwirksam und muss daher auch nicht erfüllt werden. Kriminelle Inhalte, oder solche, welche die persönliche Freiheit oder die Religionsfreiheit einschränken, sind nicht erlaubt. In diesem Fall kann man das Testament anfechten.
Beispiele für sittenwidrige Auflagen:
- „Meine Tochter Alina darf das Haus nur behalten, wenn sie spätestens bis zu ihrem 20. Lebensjahr heiratet.“
- „Nur wenn mein Sohn Norbert aus der Kirche austritt, darf er Alleinerbe bleiben.“
- „Mein Sohn Lukas darf den vermachten Geldbetrag nur behalten, wenn er meinem Cousin Ludwig Hauer einen gefälschten Pass besorgt.“
Achtung:
Wer mitunter katastrophale Erbfolgen vermeiden möchte, sollte sich unbedingt fachmännischen Rat holen, bevor das Testament geschrieben wird.
Auflagen – Recht einfach erklärt
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