Nebentätigkeit anzeigen
Unter einer Nebentätigkeit versteht man eine Beschäftigung, die der Arbeitnehmer neben der hauptberuflichen Beschäftigung ausübt. Dabei kann es sich beispielsweise um eine geringfügige Beschäftigung, ein Ehrenamt oder eine selbstständige Tätigkeit handeln.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer das Recht, Nebentätigkeiten ausüben. Nebentätigkeiten sind allerdings unzulässig, wenn sie die Interessen des Hauptarbeitgebers beeinträchtigen oder der Arbeitnehmer mit der Ausübung gegen gesetzliche Regelungen verstößt.
Nach vertraglicher Vereinbarung kann die Nebentätigkeit anzeige- oder genehmigungspflichtig sein. Gibt es keine vertragliche Klausel zu Nebentätigkeiten in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, darf der Arbeitnehmer sie ausüben, ohne den Arbeitgeber darüber zu informieren.
Anzeigepflicht bei Nebentätigkeiten
Durch vertragliche Regelung kann eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten bestehen. Der Arbeitgeber kann etwa im Arbeitsvertrag festlegen, dass der Arbeitnehmer ihn über die geplante Aufnahme einer Nebentätigkeit in Kenntnis setzen muss. Das hat den Sinn, dass der Arbeitgeber überprüfen kann, ob die Ausübung der Nebentätigkeit gegen betriebliche Interessen oder Gesetze verstößt. Ist dem der Fall, kann er die Nebentätigkeit verbieten.
Hinweis:
Es ist rechtlich umstritten, ob eine Anzeigepflicht auch für unentgeltliche Nebentätigkeiten zulässig ist. In der Regel handhaben Arbeitgeber es so, dass nur Beschäftigungen gegen Entgelt der Anzeigepflicht unterliegen, unentgeltliche Nebentätigkeiten davon aber ausgenommen sind.
Antrag auf Nebentätigkeit: Vorlage
Unterliegt ein Arbeitnehmer durch vertragliche Regelung einer Anzeigepflicht, hat er dem Arbeitgeber die Nebentätigkeit anzuzeigen. Das hat vor Aufnahme der Nebentätigkeit zu geschehen. Die Anzeige der Nebentätigkeit ist mündlich auch möglich, sollte aber stets schriftlich erfolgen. Damit kann man Missverständnissen vorbeugen und hat im Streitfall alles schwarz auf weiß.
Die Mitteilung an den Arbeitgeber hat die wesentlichen Aspekte der Nebentätigkeit zu beinhalten. Dazu zählen die folgenden:
- Name und Anschrift des Arbeitnehmers sowie des Arbeitgebers
- Bezeichnung der Tätigkeit
- Beginn der Nebentätigkeit (wenn bekannt, das Ende der Nebentätigkeit)
- Ausübungszeitraum
- Zeitlicher Umfang der Nebentätigkeit
- Ort, Datum
- Unterschrift
Hinweis:
Häufig bieten Betriebe, insbesondere die größeren, eigene Formulare an, die Arbeitnehmer für die Anzeige der Nebentätigkeit nutzen können. Alternativ finden sich im Internet viele Vorlagen, an denen Arbeitnehmer sich orientieren können.
Selbstständige Nebentätigkeit anmelden
Wer neben der Hauptbeschäftigung eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchte, für den gelten die gleichen Bedingungen zur Anzeigepflicht wie für abhängige Nebentätigkeiten. Darüber hinaus muss unter Umständen eine behördliche Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit erfolgen. So etwa bei freiberuflichen oder gewerblichen Nebentätigkeiten:
- Freiberufliche Nebentätigkeit: Ein Arbeitnehmer hat das Finanzamt zu informieren, wenn er eine freiberufliche Nebentätigkeit aufnimmt.
- Gewerbliche Nebentätigkeit: Ein Arbeitnehmer, der eine gewerbliche Tätigkeit beginnen möchte, muss diese zuvor beim Gewerbeamt anmelden, um einen Gewerbeschein zu erhalten. Das Gewerbeamt informiert anschließend das Finanzamt über die gewerbliche Tätigkeit. Das Finanzamt schickt dem Arbeitnehmer daraufhin einen Erfassungsbogen zur Betriebseröffnung zu.
Genehmigung einer Nebentätigkeit
Ein generelles Nebentätigkeitsverbot ist unzulässig. Arbeitgeber dürfen nicht pauschal verbieten, dass Arbeitnehmer Nebentätigkeiten nachgehen. Allerdings darf im Arbeitsvertrag ein Genehmigungserfordernis verankert sein. Ist ein solches festgelegt, hat der Arbeitnehmer vor Aufnahme einer Nebentätigkeit einen Antrag auf deren Genehmigung zu stellen. Der Arbeitgeber entscheidet daraufhin, ob er die Nebentätigkeit erlaubt oder verbietet.
Ein Genehmigungserfordernis für Nebentätigkeiten zu vereinbaren ist nur erlaubt, wenn aus der Klausel eindeutig hervorgeht, unter welchen Bedingungen Nebentätigkeiten zulässig sind und unter welchen nicht. Ist die Klausel dahingehend nicht klar und deutlich formuliert, liegt ein Verstoß gegen das AGB-Recht vor und die Klausel ist damit vollumfänglich unwirksam. Es liegt also im Sinne des Arbeitgebers, die Klausel transparent und verständlich zu gestalten.
Hinweis:
Klauseln, die ein Genehmigungserfordernis vorsehen, sind grundsätzlich zulässig. Allerdings gilt, dass Arbeitgeber der Nebentätigkeit zustimmen müssen. Sie dürfen die Genehmigung nur dann verweigern, wenn die betrieblichen Interessen durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt würden.
Verweigerung einer Genehmigung
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Ausübung einer Nebentätigkeit verbieten, wenn dadurch betriebliche Interessen gefährdet oder gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten würden. Unter anderem aufgrund folgender Aspekte darf der Arbeitgeber die Genehmigung einer Nebentätigkeit verweigern:
1) Konkurrenztätigkeit
Eine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen beeinträchtigt in der Regel die betrieblichen Interessen. Der Arbeitgeber darf die Genehmigung einer solchen Nebentätigkeit verweigern, es sei denn, es handelt sich um eine wirtschaftlich unbedeutende Tätigkeit.
2) Interessenskollision
Steht eine Nebentätigkeit im Gegensatz zur Hauptbeschäftigung, ist deren Ausübung unzulässig, wenn dadurch eine negative Wirkung auf die Öffentlichkeit möglich ist. Das ist etwa der Fall, wenn ein Krankenpfleger einer Nebentätigkeit als Bestatter nachgeht.
3) Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz
Die Arbeitszeiten der Hauptbeschäftigung und der Nebentätigkeit werden zusammengerechnet. Arbeitnehmer dürfen die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Auch gilt es, gesetzliche Ruhezeiten und Ruhetage einzuhalten. Ist die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich, darf der Arbeitgeber die Genehmigung der Nebentätigkeit nicht erteilen.
4) Beeinträchtigung hauptvertraglicher Pflichten
Eine Beeinträchtigung der hauptvertraglichen Pflichten liegt etwa dann vor, wenn sich die Arbeitszeiten der Hauptbeschäftigung und der Nebentätigkeit überschneiden. Oder wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Nebentätigkeit seine hauptvertraglichen Pflichten nicht mehr ordnungsgemäß leisten kann, etwa weil er ständig übermüdet ist. Ist eine solche Beeinträchtigung bereit vorab absehbar, darf der Arbeitgeber die Genehmigung der Nebentätigkeit verweigern.
Konsequenzen von unzulässiger Nebentätigkeit
Unterliegt ein Arbeitnehmer durch vertragliche Regelung einer Anzeigepflicht für Nebenbeschäftigungen und kommt dieser nicht nach, der muss mit einer Abmahnung rechnen, da er gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt.
Geht ein Arbeitnehmer einer unzulässigen Nebentätigkeit nach, kann der Arbeitgeber ihn abmahnen und ihm die weitere Ausübung der Nebentätigkeit verbieten. Bei Fortführung der Nebentätigkeit droht dem Arbeitnehmer eine verhaltensbedingte Kündigung.
In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aufgrund der Ausübung einer unzulässigen Nebentätigkeit sofort kündigen, ohne dass es einer vorhergehenden Abmahnung bedarf. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer für die Konkurrenz tätig ist und dem Arbeitgeber dadurch erheblicher Schaden entstanden ist.
Vorbehalt eines Widerrufs
In manchen Fällen genehmigt der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit, vereinbart in der Genehmigung aber einen Widerrufsvorbehalt. Die Nebentätigkeit ist nun vorerst zulässig und der Arbeitnehmer kann ihr ohne Bedenken nachgehen. Stellt der Arbeitgeber später aber fest, dass durch die Ausübung der Nebentätigkeit die betrieblichen Interessen gefährdet sind, kann er die Genehmigung widerrufen. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer die Nebentätigkeit aufgeben, da sie vom Arbeitgeber als unzulässig erklärt wurde. Bei Weigerung des Arbeitnehmers drohen ihm eine Abmahnung und in weiterer Folge eine Kündigung.
Feststellungsklage
Verbietet der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Ausübung einer Nebentätigkeit, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Feststellungsklage einzureichen. Ziel der Klage ist es, gerichtlich die Zulässigkeit der Beschäftigung prüfen zu lassen.
Bevor der Arbeitnehmer den Schritt einer Klage unternimmt, sollte er sich allerdings an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Der Anwalt kann die Zulässigkeit der Nebenbeschäftigung vorab beurteilen und einschätzen, ob und inwieweit Chancen auf eine erfolgreiche Klage bestehen.
Nebentätigkeit anmelden – Recht einfach erklärt
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