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Schlepp und Berge Gesellschaft mbH
in Innsbruck

(13 Bewertungen / 21% Empfehlungsrate)

Hans-Maier-Straße 7
6020 Innsbruck

T:0512 577099

F: 0512 577066

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Crefo-Nr. 9050033726

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Nachfolgende Informationen werden von Creditreform, Europas größter Wirtschafts­auskunftei, zur Verfügung gestellt.

Name:

Schlepp und Berge Gesellschaft mbH

Adresse:

Hans-Maier-Straße 7
6020 Innsbruck

Firmenbuchnummer:

FN 40168 x

UID-Nummer:

ATU31827100

Beginndatum der Rechtsform:

24.02.1992

Tätigkeitsbeschreibung:

Das Abschleppen, Verwahren und Bergen sowie Überstellen von Fahrzeugen aller Art.

Handelnde Personen

Geschäftsführer

Herr Prantl HelmutPrivatperson
alleinvertretungsberechtigt

Gesellschafter

Herr Prantl HelmutPrivatperson
Anteil: 25,00%
Frau Prantl SabinePrivatperson
Anteil: 25,00%
Frau Prantl Stefanie RenatePrivatperson
Anteil: 25,00%
Herr Prantl HelmutPrivatperson
Anteil: 25,00%

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

Bonitätsauskünfte & Inkasso

Firmenbuchauszug

Amtlicher und aktueller Firmenbuchauszug angeboten durch die FirmenABC Marketing GmbH – offizielle Verrechnungsstelle der Republik Österreich.

Firmenbuchauszug / €11,- (exkl. USt.)

Inhalte des amtlichen Firmenbuchauszuges

Das Firmenbuch ist die offizielle Datenbank des Bundesministeriums für Justiz gemäß dem Bundesgesetz BGBL Nr. 10/1991 und enthält die laut Firmenbuchgesetz vorgesehenen Eintragungen in das Firmenbuch.

Der amtliche und aktuelle Firmenbuchauszug wird durch die FirmenABC Marketing GmbH als Offizielle Verrechnungsstelle der Republik ÖSTERREICH angeboten und bestätigt die Identität einer Firma und ihre Funktionsträger.

Inhalte eines Firmenbuchauszuges

  • Firmenname und Rechtsform
  • Firmensitz (Geschäftsanschrift)
  • Firmenbuchnummer
  • Datum der Eintragung
  • Geschäftsführung
  • Prokura
  • Funktionsträger und ihre Vertretungsbefugnisse
  • Gesellschafter (und welche Anteile sie halten)
  • Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Satzungen
  • Kapital der Gesellschaft (je nach Rechtsform)

Die Informationen werden in Echtzeit erstellt und unverändert weitergegeben. Der Firmenbuchauszug wird im PDF-Format zum Speichern und Drucken angeboten.

Franz1950

am 09.02.2024

Unseriöse Firma

Der Parkplatz wird nicht geräumt, er hat mehr Schlaglöcher als ein Minenfeld, auf E-Mails wird nicht reagiert... Wer es sich aussuchen kann sollte besser woanders parken!

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Noel_2002

am 16.11.2023

Sofort und immer zur Stelle

Bereits 2 mal schon die Dienste der Firma aufgrund Pannen dringend benötigt. Immer sehr freundliches und hilfsbereites Personal. Bei Notfällen immer diese Nummer!

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parker

am 15.03.2022

Sehr sehr Unfreundliche Mitarbeiter

Muss mit bedauern feststellen, dass die Mitarbeiter und auch die Chefleute sehr unfreundlich und auch unmotiviert sind.
Am Telefon wird man leider nur beschumpfen und es wird einem leider auch nicht die Chance gelassen auszureden.

Sehr sehr schade.

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Leider wahr

am 03.01.2022

Besser woanders parken

Die negativen Bewertungen sind alle gut nachvollziehbar und leider durch eigene Erfahrung bestätigt. Das Geschäftsmodell zur Gewinnoptimierung mittels einer schwammigen AGB und überzogenen Gebühren scheint gut zu funktionieren. Wer also mit ruhigen Gewissen sein KFZ in Innsbruck abstellen möchte - lieber einen anderen seriösen Parkplatzbetreiber aufsuchen.

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Diese Bewertung vom 06.10.2021 wurde gelöscht

WTF i glabs nimma

am 22.09.2021

Bremsspur

Ich soll für eine Bremsspur am Schotterparkplatz Hafen 591€ bezahlen. So eine Firma darf es nicht geben!

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persönlich

am 27.09.2021

Wer kaputt macht zahlt.

Vermutlich arbeiten sie umsonst! Jedenfalls arbeiten weder meine Mitarbeiter noch ich gratis für sie. Wenn sie etwas beschädigen wird diese Beschädigung jemand wieder herstellen müssen. Und diese Arbeit sowie die Auswertung der Videoaufzeichnung, die Halterermittlung und der sonstige Aufwand wird an den Schädiger verrechnet. Nix kaputt machen nix zahlen, kaputt machen zahlen!

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nkrtk

am 15.03.2021

Fühlte mich belästigt

Erstmal vorab:

Wurde abgeschleppt, weil ich falsch geparkt hatte und musste 200 Euro Strafe zahlen. Alles fair, alles legitim.

Ich (weiblich, 23) war grad duschen als mein Mitbewohner mich rausgeklopft hat und ich mir schnell was übergeworfen hab um das ganze noch aufzuhalten.

Jetzt hier einfach ein paar Zitate von dem Mann, der mein Auto abgeschleppt hat.

Gebe ihm meinen Autoschlüssel, damit ich währenddessen hoch kann um meinen Perso zu holen.
"Kann ich auch noch den Schlüssel zu deinem Herzen haben?"
-
Ich gehe hoch ziehe mir einen Hoodie an und komm dann wieder runter.
"Leichter bekleidet hast du mir ja besser gefallen. Wegen mir hättest dich jetzt nicht umziehen brauchen"
-
"Hab ich dich grad aus der Dusche geholt?"
"Ja schon"
"Hättest was gesagt wäre ich kurz hochgekommen und hätte dir geholfen"
-
Wir gehen nochmal die Daten auf dem Übergabeprotokoll durch, ob alles soweit passt.
"So. Dann jetzt noch Gewicht und Maße bitte." *lacht

Hab wirklich keine Ahnung was in so nem Kopf abgeht, dass man ernsthaft denkt sowas wäre okay. Hab mich durchgehend angewidert gefühlt, und mich gleichzeitig auch recht machtlos, da er mir (kp ob das wirklich der Fall ist) zu verstehen gegeben hat, dass 200 EUR, da wirklich das beste Angebot ist, das er mir da machen konnte, und ich auch nicht den finanziellen Spielraum hatte um da wirklich zu riskieren, dass er weiter hoch geht.

Hab mich einfach nur super unwohl gefühlt.

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persönlich

am 06.04.2021

Bitte bei der Wahrheit bleiben!

Auch wenn der Betrag weh tut so ist es doch Ihre Schuld dass eine Abschleppung veranlasst wurde. So wurde vor Beginn der Abschleppung die aufliegende Nummer angerufen. Als dort aber niemand abhob wurde der Vermieter, der ebenfalls auf dem Zettel stand angerufen. Auch dieser konnte niemanden erreichen. Jetzt diese Bewertung ist nicht nur unfair sondern ist auch strafrechtlich relevant. Als Vorsicht mit den unwahren Behauptungen. Das könnte schnell ins Auge gehen.

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TanjaFeu

am 11.11.2020

UNGLAUBLICH

Diese Firma ist eine bodenlose Frechheit, uneinsichtig, unkooperativ und die unfreundlichsten Mitarbeiter mit denen ich je zu tun hatte! Habe die Rechnung wegen Falschparken bezahlt und bekomme nun eine weitere Rechnung von 96€! weil ich keine näheren Angaben zum KFZ bei der Überweisung gemacht habe!!!
Ich bin echt sprachlos, und das in Zeiten wie diesen! Vielen Dank dafür!

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persönlich

am 26.01.2021

Sehr geehrte Dame!

Wenn 2 x in Fettdruck am Formblatt zum Erlagschein der Hinweis steht dass das KFZ-Kennzeichen anzugeben ist, weil sonst eine Zuordnung nicht möglich ist und zusätzlich am Erlagschein vorgedruckt "Kennzeichen:" steht, so macht das auch mich "sprachlos" wenn eine Zahlung eben ohne KFZ-Kennzeichen erfolgt. Die dadurch entstehenden Kosten sind daher wie eben auch am Formblatt zu lesen vom Säumer zu tragen. Unglaublich??

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Tati91

am 12.08.2020

Aufpassen

Aufpassen. Gerne wird hier Geld eingezogen, wenn das Parkticket verruscht und somit nicht mehr ganz lesbar ist. Man könne denken, dass man evtl. doch ohne ein Bußgeld wegkommt, denn man hat ja einen gültigen Parkausweis. Hier aber nicht. Mir wurden 2x 30€ aufgetragen. Ich habe für eine Woche 38,-€ bezahlt und darf nun nochmals 60,-€ zahlen, da mein Parkausweis leider 2 Tage lang verrutscht war.
Ärgerlich. Ein sehr uneinsichtiger und plumper Geschäftsführer. Keine Chance. Also durfte ich fast 100€ für eine Woche bei ihm lassen. Nie wieder.

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persönlich

am 06.09.2020

Aufpassen! das das Ticket zu gut lesen ist!

Sehr geehrte Frau Betz! Bitte bei der Wahrheit bleiben! Nicht nur dass Sie Ihr Ticket im Nachhinein so abgelegt haben dass man Parkzeitende (Datum und Uhrzeit) einwandfrei lesen konnte, haben Sie auch auf meine Nachfrage "ob das Ticket wirklich so abgelegt war", behauptet dass sie sich gerade deswegen so geärgert haben und somit meine Mitarbeiter einer unredlichen Arbeit beschuldigt. So haben Sie mir schon von Anfang an mit rechtlichen Schritten gedroht. Selbst als ich Ihnen bewiesen habe dass man weder Tag noch Uhrzeit erkennen konnte, haben Sie keine Einsicht erkennen lassen. Ich darf einige Ihrer Wortmeldungen zitieren: "Ich kann nicht nachvollziehen, warum dieser Bescheid ausgestellt wurde, da ein Parkticket Ordnungsgemäß gelöst worden ist und zudem deutlich zu erkennen in der Windschutzscheibe lag. Ich bitte Sie, beide Bußgeldbescheide von insgesamt 60€ fallen zu lassen, da ich ansonsten rechtlich gegen den Bescheid vorgehen werde.*****Ja genau, das Ticket lag in der Windschutzscheibe wie im Bild zu sehen. Deswegen habe ich mich sehr geärgert über das Bußgeldbescheid.*****Ich zeige Ihnen hier ein gültiges Parkticket für das ich 38,- € gezahlt habe und Sie drücken mir trotzdem 60,- € auf, obwohl ich immer noch ein gültiges Parkticket vorweisen kann. Wenn es Sie glücklich macht, dann bitte. Nehmen Sie die 60,- € und versuchen Sie Ihrem unglücklichem Leben ein wenig "Glück" zu verleihen. Oder was Ihnen auch immer fehlen mag.*****Keine Kulanz trotz gültigen Parkticket zu geben ist eine Ab****e. Das verstehen Sie aber anscheinend immer noch nicht und beharren auf Ihrem Recht das Geld trotz Parkticket einzunehmen. Ekliger Mensch.*****Ich habe mich an die Regeln gehalten. Wenn das Parkticket durch einen Windstoß verrutscht ist - wie bei vielen anderen anscheinend auch - könnte man auch netterweise dies erlassen. Aber nein, lieber 2x 30,- € abziehen und sich dann überheblich auslassen, dass Sie sich auf das richterliche Ausmaß freuen. Ganz tolle Tat. Können Sie sich richtig auf die Schulter klopfen." Mit etwas Einsicht, ob ehrlich gemeint oder nicht, hätte ich Ihnen zumindest einen Verwaltungsaufwand erlassen. Aber mit Ihrer Art und Ihrem Umgangston sehe ich das WARUM nicht. Das Sie mir eine schlechte Bewertung geben war abzusehen. Aber ich kann damit leben. Weder meine Mitarbeiter noch ich haben ein Fehlverhalten an den Tag gelegt. Also gilt die Bewertung doch wohl nur Ihrer Art und Ihrem Charakter. Ich kenne sehr viele Deutsche. Der Großteil ist in Ordnung. Sie sind wieder einmal ein Beispiel warum eine ganze Nation in Verruf gerät. Ich bedanke mich aber trotzdem für Ihre Bewertung. So konnte ich wieder einmal sehen wie gründlich die Arbeit meiner Mitarbeiter ist. Ich bedanke mich bei meinen Mitarbeitern recht herzlich. Mein Gruß und Dank gilt auch den tausenden Parkplatzbenützer die Ihr Ticket ordnungsgemäß ziehen und gut sichtbar ablegen. Natürlich gilt der Dank auch denen die es nicht so genau nehmen. Damit beteiligen sie sich an meinem Umsatz und damit auch am Gehalt meiner Mitarbeiter. DANKE ;-)

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Ich_zornig

am 06.05.2019

Die allerletzten Blutsauger!!!!

Eine Schande für jedes Unternehmen dass sein Geld rechtmäßig verdient!

Es werden Strafen trotz gelöstem Parkticket verteilt.
An den teilweise 10 cm hohen Betonpflöcken die nicht markiert oder beschildert sind macht man sich ohne Probleme sein Fahrzeug kaputt.

Im Winter ist der Parkplatz weder geräumt noch gestreut und man kann froh sein wenn man sich bis man am sicheren Gehsteig steht nicht den Hals bricht. In der Nacht gibt es keinerlei Beleuchtung oder sonstige Orientierung auf dem Parkplatz. Und zu guter Letzt wird man auch noch auf der absolut unbeschilderten Schlagloch Platz der von 100 Eisenstangen gesäumt ist abgeschleppt. Keine Markierung kein Hinweisschild absolut kein Hinweis, ihr seit der allerübelste Parkplatz Innsbrucks. Eine Frechheit dass sowas überhaupt betrieben werden darf!!!!!!!!

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persönlich

am 07.06.2019

Nicht mehr lange!

Wer sein Parkticket den Vertragsbedingungen entsprechend gut lesbar hinter die Windschutzscheibe legt, bekommt auch keinen Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt.
Somit ist jeder selbst Schuld wenn er sich von einem "Blutsauger" melken lässt.
Zu den Betonleitwänden: Auf dem Parkplatz ist laut Parkordnung im Schritttempo zu fahren. Wenn Du dies einhältst dann siehst Du die Hindernisse früh genug und kannst ausweichen. Wenn du aber vor einer solchen Wand stehen bleibst, beim wegfahren dieses Hinderniss aber schon vergessen hast, ist dies wohl auch deine Schuld.
Und zum Schluss: Wer auf der Fahrbahn steht und damit mehrere andere Lenker am Wegfahren hindert braucht sich nicht mokieren wenn er abgeschleppt wird. Und wenn wöchentlich mehrere hundert Lenker den Unterschied zwischen Fahrspur und Parkfläche erkennen können so wird der einzelne der dies nicht kann seine räumliche Beobachtungsgabe hinterfragen müssen.

Aber nicht ärgern! Den Parkplatz gibt es nur mehr bis Ende August.

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