Whistleblowing
Formular für Hinweisgeber:innen
1. Allgemein
Dieses Hinweisgeber:innen-Meldesystem wurde in Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie (Whistleblower RL) sowie dem Hinweisgeber:innenschutzgesetz (HSchG, in Deutschland HinSchG) eingerichtet und soll helfen, Verstöße gegen Gesetze, gegen den Verhaltenskodex der FirmenABC-Gruppe oder aber maßgebliche Regelverstöße mit Bezug zu einem FirmenABC-Unternehmen in geschützter Weise zu melden.
Ziel des HSchG (DE HinSchG) ist es, Personen, die Informationen über rechtlich fragwürdige Praktiken in ihrem beruflichen Umfeld weitergeben, vor Repressalien am Arbeitsplatz und anderen negativen Konsequenzen sowie existenzbedrohenden Gerichtsprozessen zu schützen. Es gilt der Grundsatz, dass Personen aufgrund der Abgabe eines Hinweises im beruflichen Kontext keine Nachteile entstehen dürfen.
2. Welche Verstöße können gemeldet werden?
- Rechtswidriges Verhalten
- Rechtsmissbrauch
- Betrug
- Korruption
- Bestechung
- Vorteilsannahme
- Vorteilszuwendung (zur Beeinflussung)
- Gefährdung der öffentlichen Gesundheit
- Sonstiges
3. Wer kann melden?
- Mitarbeiter:innen
- ehemalige Mitarbeiter:innen
- Lieferant:innen
- Geschäfts- oder Kooperationspartner:innen
- Gesellschafter:innen
- Anteilseigner:in
Bitte zu beachten, dass dieses Formular weder für User:innen des Portals noch für Kund:innen vorgesehen ist.
4. Was ist Whistleblowing nicht?
Berichte über persönliche Missstände wie Belästigung oder Mobbing, zwischenmenschliche Konflikte und dahingehende Beschwerden fallen gerade nicht unter den Schutz von Hinweisgeber:innen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Personalbereich. Bitte beachten Sie zudem, dass die Hinweisbox ebenfalls nicht zur Einmeldung von Datenschutzverstößen dient. Bei Hinweisen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an die im Impressum veröffentlichte zuständige Person.
5. Wie läuft eine Meldung ab?
Nachdem Sie auf den Link "Meldung einreichen" geklickt haben, müssen Sie zuerst das betroffene Unternehmen auswählen und Ihre Beziehung zum Unternehmen bekannt geben. Sodann werden Sie danach gefragt, welchen Verstoß Sie konkret melden möchten. Es folgt ein Freitextfeld für Ihre Mitteilung und die Möglichkeit eine Datei zu übermitteln. Nun ersuchen wir um Mitteilung Ihrer Kontaktdaten, wobei die E-Mail-Adresse kein Pflichtfeld darstellt, um die Möglichkeit zu eröffnen, einen absolut anonymen Hinweis geben zu können. Bitte jedoch zu beachten, wie in Punkt 6 ausführlich erläutert, dass diesfalls keinerlei Rückmeldung erfolgen kann. Sofern Sie bei der Durchführung der Meldung Ihre Kontaktdaten angegeben haben, erhalten Sie innerhalb einer Woche eine Bestätigung, dass Ihre Meldung bei uns eingelangt ist und bearbeitet wird. Eine Überprüfung Ihres Hinweises erfolgt binnen weiterer drei Monate. Im Falle der zuvor erfolgten Bekanntgabe Ihrer Kontaktdaten, erhalten Sie sodann das Ergebnis der Bearbeitung.
6. Wann erhalte ich eine Rückmeldung?
Der Schutz der Hinweisgeber:in hat für uns oberste Priorität. Sollten Sie sich dazu entscheiden, einen vertraulichen, jedoch nicht anonymen Hinweis zu übermitteln, erhalten Sie binnen angemessener Frist eine Rückmeldung von uns. Sollten Sie uns Ihren Namen nicht offenlegen wollen, verfügen Sie über die Möglichkeit, ein Pseudonym zu verwenden und eine eigene E-Mail-Adresse anzugeben (anzulegen), welche keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt und können so dennoch eine Rückmeldung von uns empfangen. Sofern Sie jedoch einen anonymen Hinweis übermitteln ohne Angabe jedweder Kontaktdaten, ist es leider ausgeschlossen, eine Eingangsbestätigung oder Rückmeldung durchzuführen.